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KGV Naturheilkunde Gohlis
Wertermittlung

Wertermittlung

Nach KĂŒndigung des Pachtvertrages ist der PĂ€chter gesetzlich verpflichtet, alles auf dem PachtgrundstĂŒck zu berĂ€umen. Dies bedeutet, dass alle Pflanzen, Wege, GebĂ€ude und sonstige Befestigungen zurĂŒckzubauen sind und das GrundstĂŒck sogenannt “schwarz” wieder an den Verein zurĂŒckzugeben ist. Da dies jedoch nicht der Wirtschaftlichkeit entspricht, ist es ĂŒblich, dass diese auf der Parzelle verbleiben und gegen ein Entgeld an einen nachfolgenden PĂ€chter ĂŒbergeben wird.

Daher ist es verpflichtend, eine Wertermittlung durch einen SchĂ€tzer oder Wertermittler des Stadtverbandes durchfĂŒhren zu lassen, wodurch fĂŒr Pflanzen und Baulichkeiten eine Obergrenze nach geltenden Wertermittlungsrichtlinien festgelegt wird. Ebenso wird in dieser Begutachtung zur Wiederherstellung eines ordnungsgemĂ€ĂŸen Zustandes entsprechend der geltenden Gartenordnung und dem Bundeskleingartengesetzes festgelegt, welche Pflanzungen oder Baulichkeiten zurĂŒckzubauen sind, welche der scheidende PĂ€chter noch entfernen muss.

Dies trifft ebenso zu, wenn die PachtflÀche innerhalb der Familie weitergegeben wird.

Über die Verpachtung an neue PĂ€chter entscheidet jedoch der Vorstand.

In der KĂŒndigungsbestĂ€tigung wird in den meisten FĂ€llen ein Wertermittlungstermin vorgeschlagen, welcher dann vom scheidenden PĂ€chter bestĂ€tigt werden muss.

Es wird eine GebĂŒhr von 50,00 Euro durch den SchĂ€tzer ab dem 01.01.2023 erhoben.

Wird eine Wertermittlung vor der KĂŒndigung der PachtflĂ€che angestrebt, so kann ein Termin per Mail info@kgv-gohlis.de oder per Telefon bzw. per WhatsApp unter  0174 3596560 (Werktags von 16 – 18 Uhr) beantragt werden.


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