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Wertermittlung

Wertermittlung

Nach Kündigung des Pachtvertrages ist der Pächter gesetzlich verpflichtet, alles auf dem Pachtgrundstück zu beräumen. Dies bedeutet, dass alle Pflanzen, Wege, Gebäude und sonstige Befestigungen zurückzubauen sind und das Grundstück sogenannt “schwarz” wieder an den Verein zurückzugeben ist. Da dies jedoch nicht der Wirtschaftlichkeit entspricht, ist es üblich, dass diese auf der Parzelle verbleiben und gegen ein Entgeld an einen nachfolgenden Pächter übergeben wird.

Daher ist es verpflichtend, eine Wertermittlung durch einen Schätzer oder Wertermittler des Stadtverbandes durchführen zu lassen, wodurch für Pflanzen und Baulichkeiten eine Obergrenze nach geltenden Wertermittlungsrichtlinien festgelegt wird. Ebenso wird in dieser Begutachtung zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes entsprechend der geltenden Gartenordnung und dem Bundeskleingartengesetzes festgelegt, welche Pflanzungen oder Baulichkeiten zurückzubauen sind, welche der scheidende Pächter noch entfernen muss.

Dies trifft ebenso zu, wenn die Pachtfläche innerhalb der Familie weitergegeben wird.

Über die Verpachtung an neue Pächter entscheidet jedoch der Vorstand.

In der Kündigungsbestätigung wird in den meisten Fällen ein Wertermittlungstermin vorgeschlagen, welcher dann vom scheidenden Pächter bestätigt werden muss.

Es wird eine Gebühr von 50,00 Euro durch den Schätzer ab dem 01.01.2023 erhoben.

Wird eine Wertermittlung vor der Kündigung der Pachtfläche angestrebt, so kann ein Termin per Mail info@kgv-gohlis.de oder per Telefon bzw. per WhatsApp unter  0174 3596560 (Werktags von 16 – 18 Uhr) beantragt werden.


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