Kündigungen müssen bis 30.06. eingehen und haben eine Frist bis zum 31.12.!
Sollte kein Nachpächter in der Zeit gefunden werden, liegt mindestens für ein Jahr die finanzielle und wirtschaftliche Verantwortung beim Altpächter!
Eine Übergabe an den Verein ist im vereinbarten Rahmen (Gartenbegehung) ohne Abfindungszahlung möglich.