Bauantrag
Information zur Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen
Es besteht Veranlassung alle Gartenfreunde darauf hinzuweisen, daß laut Festlegung in der Gartenordnung
“Das Errichten oder Verändern der Gartenlaube und anderer Baumaßnahmen einer Genehmigung bedarf.”
Auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften ist der Vorstand für die Zustimmung und Genehmigung zuständig und verantwortlich für:
- Neubau, Abriss, Umbau und Erweiterung von Gartenlauben
- Anbau von Geräteschuppen und Terrassen, wobei außer der Laube kein 2. Gebäude/Schuppen genehmigungsfähig ist
- Pergolen ab einer Größe von 3m x 3m, Sichtschutzwände
- Brunnenanlagen
- Gewächshäuser bis 12m²
- Badebecken ab 1m³ (Pool)
- Gartenteiche, Stationäre Grillanlagen, Versorgungsleitungen
- Kinderspieleinrichtungen
Jede Baumaßnahme ist auf einem Vordruck zu beantragen, dieser kann an den Tagen der Gemeinschaftsarbeit von 9:00 bis 11:00 Uhr im Geschäftszimmer abgeholt oder hier heruntergeladen werden.
Nach Prüfung erteilt der Vorstand zeitnah eine Genehmigung.
Vorher kann mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden!
Zu Konsultationen steht der Vorstand nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten gern zur Verfügung.
Der Vorstand weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Baulichkeiten, welche im Widerspruch zu den Bestimmungen der Gartenordnung stehen, bzw. nicht laut Aktenlage genehmigt wurden, sofort wieder zurückgebaut bzw. in einen den Bauvorschriften entsprechenden Zustand gebracht werden müssen!

