Herbstliches Laub (Auszug “Gartenfreund 11/2020”)
Für das Laub in der Parzelle ist der Pächter selbst zuständig. Es kann über den Winter auf den Anbauflächen verbleiben, denn es führt dem Boden Nährstoffe zu, fördert das Bodenleben und gibt vielen Lebewesen einen guten Winterschutz. Es erspart auch das Umgraben im Frühjahr, denn in der oberen Bodenschicht haben sich wertvolle Lebewesen eingefunden. Zu deren Erhalt sollte der Boden mit einem geeigneten Werkzeug nur gelockert werden. Für die Rasenflächen ist das Laub im Winter jedoch nicht gut und sollte im Herbst entfernt werden. Bei einem ordnungsgemäß kleingärtnerisch genutzten Garten dürfte das allerdings kein Problem sein. Es geht aber auch um Laub, das auf dem Gehweg vor der Kleingartenanlage (KGA) liegt. Das kann schnell zur Unfallquelle werden. Wird es feucht wird, droht Rutschgefahr. Das kann im Ernstfall sogar zu Schadenersatzforderungen geschädigter Personen führen, denn verantwortlich für das Beräumen ist der Grundstückseigentümer oder, wie bei KGA, der Nutzer des Grundstücks. Im Kleingartenwesen sind das die Kleingärtnervereine. Diese müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht den Weg vor dem Grundstück in einem begehbaren Zustand halten und vom Herbstlaub beräumen. Ganz gleich,
wem die Bäume gehören, entscheidend ist, wo das Laub liegt. Das bedeutet, dass der Verein auch Laub von Nachbars Bäumen wegräumen muss,
wenn es vor der KGA liegt. Das sollte auch für die öffentlich zugängigen
Wege in der Anlage beachtet werden. Da kann schon allerhand zusammenkommen. Aber wohin damit? Kompostieren ist eine Möglichkeit.
Das funktioniert ganz gut, wenn dabei einige Dinge beachtet werden. Das
Laub von Obstgehölzen, Ahorn, Linde, Weide, Buche, Erle, Haselnuss, Eberesche und Birke lässt sich leicht kompostieren. Beim Laub von Walnuss, Platane, Kastanie, Pappel und Eiche wird es schwierig, es werden Zusatzstoffe gebraucht. Besser ist es, das Laub über den Winter verrotten zu lassen. Ein Teil der schädlichen Stoffe wird so abgebaut. Das Laub kann im Herbst in einer geeigneten Gartenecke gesammelt und im nächsten Jahr mit dem stickstoffreichen Rasenschnitt zu Kompost aufgesetzt werden. Die Gartenfachberater haben dazu sicher noch weitere Hinweise.
Bis Ende November kann reines Laub bei den Wertstoffhöfen der Stadtreinigung kostenlos abgegeben werden. Die Abnahme ist pro Anlieferung auf einen Kubikmeter begrenzt. Eine Berechtigungskarte oder das Personaldokument sollte man dabei haben. Das Laub muss „rein” sein, darf also keine anderen Abfallbestandteile erhalten. -r
Weitere Informationen unter:
https://stadtreinigung-leipzig.de/leistungen/abfallentsorgung/