Bäume und Sträucher
Bäume, Sträucher und Koniferen, die nicht für eine Anpflanzung in einem Kleingarten lt. Bundeskleingartengesetz (BkleinG) zugelassen sind.
Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie in BKleinG gefordert, nicht entsprechen.
Baumart | Spezifikation | Begründung |
Laubbäume | Ahorn, Birke, Buche, Eberesche, Eiche, Erle, Esche, Gingko, Haselnuss, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide | Ungeeignete Baumform, da höher als 20 m und bereits im kleinen Stadium große Breite |
Nadelbäume | Eiben, Fichten, Kiefern, Lärchen, Lebensbäume, Mammut-und Affenschwanzbäume, Scheinzypressen, Tannen, Wacholder, Zeder | Ungeeignete Baumform, da höher als 20 m. Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen. |
Deck- und Blütensträucher | Hasel, Erbsenstrauch, Hartriegel, Goldregen, Essigbaum, Zierapfel/Zierkirschen auch als Säule | Wuchshöhe zwischen 6 -8 m. Wurzelausläufer schwer beherrschbar. |
Wirtspflanzen | Bocksdorn | Scharkakrankheit |
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind vor Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang.
Hecken aus Koniferen sind nicht gestattet!